Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Abwasserbetrieb TEO AöR hat den Anspruch, ihre Website www.abwasserbetrieb-teo.de barrierefrei bzw. barrierearm zugänglich zu machen. Die Website soll so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite www.abwasserbetrieb-teo.de.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde. Die Internetseite der Abwasserbetrieb TEO AöR ist mit den gesetzlichen Anforderungen derzeit nicht vollständig vereinbar. Wir arbeiten an der Verbesserung der Zugänglichkeit und bitten um Geduld, da die Optimierung zum Teil mit einem umfangreichen Programmieraufwand verbunden ist.

Diese Erklärung wurde erstellt am: 01.07.2025.
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung, durchgeführt im Juni 2025.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 01.07.2025.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen befindet sich aktuell in Durchführung. Aktuell findet eine technische  Überarbeitung der Internetseite durch unseren Dienstleister statt. Sobald dieses durchgeführt wurde, wird ein externer Barrierefreiheitstest durchgeführt und die Ergebnisse auf dieser Seite veröffentlicht.

Sollten Sie als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit. Sie können uns eine E-Mail schreiben an: info(at)abwasserbetrieb-teo.de 

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Abwasserbetrieb TEO AöR übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Bei Fragen zur Barrierefreiheit können Sie sich auch direkt an die Ansprechpartner für Barrierefreie Informationstechnik und Dokumente wenden. Eine Barriere können Sie hier melden

Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.