Starkregenvorsorge

Infoveranstaltung vom 24.10.2023

Starkregenereignisse weisen ein Gefahrenpotenzial auf, das jederzeit und überall eintreten kann und für, dass das öffentliche Abwassersystem im temporären Starkregenfall, keine vollständige Entsorgung gewährleisten kann.

Aus diesem Grund hat die Stadt Telgte gemeinsam mit der Abwasserbetrieb TEO AöR ein Ingenieurbüro beauftragt, um die Auswirkungen bei Starkregenereignissen für das Stadtgebiet Telgte zu prüfen.

Über die Ergebnisse und deren Auswirkungen können Sie sich hier informieren:

Extreme Wetterereignisse haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dabei sind insbesondere Starkregenereignisse für die örtliche Entwässerung eine große Herausforderung.
Bei einem Starkregen gehen große Niederschlagsmengen in relativ kurzer Zeit in einem lokal begrenzten Bereich nieder.

Je höher dabei die Niederschlagswassermenge und je kürzer die Niederschlagsdauer ist, desto größer ist die Stoßbelastung für die vorhandene Kanalisation, das Wasser in der gleichen Zeit aufzunehmen und abzuleiten.

Weder aus technischen noch aus wirtschaftlichen Gründen können Kanalisationen so ausgebaut werden, dass sie für jegliches Starkregenereignis einen vollständigen Schutz bieten. Aus diesem Grund muss in einzelnen Ausnahmefällen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes hingenommen werden. Anstelle der gewohnt kontrollierten Ableitung über die Entwässerungseinrichtungen in den Straßen, Wege, Plätze und der Gebäude kommt es dann zu einem Rückstau im Kanalnetz oder auch zu einem Abfluss über die Oberfläche in tiefer liegende Bereiche. Neben starken Niederschlägen können aber auch temporäre Rückstauereignisse durch Reinigungs- und Inspektionsarbeiten oder Wartungs- und Reparaturarbeiten am Kanal entstehen.

Rückstau

Wenn keine Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, kann ein Zurückdrücken von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal in die angeschlossenen Leitungen Schäden auslösen. Zur Vorbeugung sind alle Räume oder Flächen, die unter der Rückstauebene liegen, gegen zurückdrängendes Abwasser zu sichern. Als Höhe der Rückstauebene gilt die Straßen oder Geländeoberkante an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung an die öffentliche Abwasseranlage. Die Ablaufstellen unterhalb dieser Rückstauebene sind gemäß Entwässerungssatzung mit geeigneten Rückstausicherungen zu versehen. Es liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers / Anschlussnehmers, sein Eigentum zu schützen. Ergreifen Sie deshalb die entsprechenden Vorsorgemaßnahme Rückstauschutz gegen Abwasser

Rückstauschutz gegen Abwasser aus der Kanalisation! Die Wahl der richtigen Rückstausicherung ist von der Nutzung der Räume unterhalb der Rückstauebene abhängig. Wie jede technische Anlage muss auch die Entwässerungsanlage mit ihren Schutzvorrichtungen regelmäßig und sorgfältig gewartet und gereinigt werden. Nur so kann eine einwandfreie Funktion sichergestellt werden. Achten Sie bitte auch auf den richtigen Einbauort für ihre Rückstausicherung. Im Falle von sog. „Kombi-Schächten“ (Regen- und Schmutzwasser in einem Revisionsschacht) kontrollieren Sie bitte, ob das höherliegende Regenwasserrohr durch eine Verschlusskappe fest verschlossen ist. Ansonsten kann das Regenwasser über diesen Weg in den Schmutzwasserkanal gelangen und diesen bis zur Vollfüllung fluten.

Gebäudeschutz vor oberflächlich abfließendem Niederschlagswasser

  • Kellerlichtschächte sollten mindestens 10 - 15 cm über das umgebende Gelände hochgezogen werden, um Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. Dies gilt auch für die oberste Stufe von außenliegenden Kellerabgängen.
  • Überprüfen Sie die Neigung Ihrer versiegelten Flächen. Die Entwässerung muss immer vom Gebäude wegführen.

Bitte überdenken Sie den Umfang Ihrer versiegelten Flächen auf dem eigenen Grundstück. Eine Entsiegelung entlastet das Ökosystem und spart dauerhaft Gebühren.

Entwässerung von öffentlichen Flächen

Die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wird durch sogenannte Straßensinkkästen sichergestellt.


Straßensinkkästen sind keine Mülleimer!

Sie dienen der Niederschlagswasserableitung von öffentlichen Flächen. Laub oder Abfall gehören nicht hinein. Sie behindern den Abfluss und können damit die Auswirkungen von Starkregenereignissen negativ beeinflussen.

Bitte beachten Sie:
Die in der Praxis vorkommenden Probleme sind vielfältig und können nur im Einzelfall betrachtet und gelöst werden. Die Abwasserbetrieb TEO AöR haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die vorgeschriebenen Rückstausicherungen nicht vorhanden sind oder nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Unsere Empfehlung:
Beauftragen Sie einen qualifizierten Fachbetrieb für die Umsetzung und Überprüfung Ihrer Vorsorgemaßnahmen. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns! Die Mitarbeiter der Abwasserbetrieb TEO AöR beraten Sie kompetent und unabhängig.