Wirtschaftsplan und Gebührensätze für das Jahr 2022 beschlossen

Mit Beschluss der Trägerkommunen des interkommunalen Abwasserbetriebes im Dezember 2021 wurden der Wirtschaftsplan und die Gebührensätze für das Folgejahr festgelegt.
In der Erfolgsrechnung wird ein Umsatz für das Jahr 2022 in Höhe von 10,67 Mio. € erwartet. Bei einem prognostizierten Aufwand von 10,06 Mio. € ergibt sich ein Jahresgewinn in den Sparten Telgte und Ostbevern von 396 T€ und 210 T€.

Im Vermögens- und Investitionsplan sind Ausgaben von 35,85 Mio. € ausgewiesen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Investitionen zum Erhalt der Infrastruktur und zur Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten. Im Bereich der Kanalisation stehen Maßnahmen von rund 21 Mio. € zur Umsetzung an. Auf den Kläranlagen sollen 3,21 Mio. € investiert werden. Für die Pumpstationen, Regenbauwerke und Druckrohrleitungen sind weitere 5,80 Mio. € vorgesehen und für die Verwaltung stehen 0,72 Mio. € zur Verfügung.


Aus der spartenweisen Erfolgs- und Vermögensrechnung werden die betriebsbedingten Kosten zur Gebührenkalkulation verwendet. Für die Entsorgungsgebiete ergeben sich dabei für das Jahr 2022 folgende Gebührensätze:

Entsorgungsgebiet (Vorjahr in Klammern)

Telgte
Schmutzwasser pro m³ 2,57 (2,50)
Niederschlagswasser pro m² 0,76 (0,70)

Everswinkel
Schmutzwasser pro m³  2,68 (2,62)
Niederschlagswasser pro m² 0,52 (0,52)

Ostbevern
Schmutzwasser pro m³  2,82 (2,73)
Niederschlagswasser pro m²  0,65 (0,65)

Beelen
Schmutzwasser pro m³   2,76 (2,76)
Niederschlagswasser pro m²  0,50 (0,50)

Für einen Musterhaushalt am Beispiel des Bundes der Steuerzahler (200 m³, 130 m²) bedeuten die Gebührensätze in den Entsorgungsgebieten des Abwasserbetriebes TEO eine jährliche Gebührenbelastung in Höhe von:

  • Telgte 613 €/Jahr (+ 22 €/Jahr)
  • Everswinkel 604 €/Jahr (+ 12 €/Jahr)
  • Ostbevern 649 €/Jahr (+ 18 €/Jahr)
  • Beelen 617 €/Jahr (unverändert)

Die durchschnittliche Gebührenbelastung für den Musterhaushalt im Kreis Warendorf für Abwasser im Jahr 2022 beträgt 635 €. Insgesamt lag in den Kommunen Nordrhein-Westfalens im Jahr 2021 lt. dem Bund der Steuerzahler die durchschnittliche Gebührenbelastung bei rund 737 €/Jahr.

Infolge der Anpassungen bei den Gebühren empfiehlt es sich die persönlichen Abschläge zu überprüfen.

Alle Gebühren- und Beitragssätze finden Sie hier.