Erhebung der Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen

Urteil im Fall Oer-Erkenschwick in der Prüfung der Auswirkungen auf den Abwasserbetrieb TEO

Das ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Fall der Stadt Oer-Erkenschwick zur Höhe der Abwassergebühren bezieht sich auf unterschiedliche Sachverhalte. Insbesondere wurden jedoch verschiedene Gestaltungen bei der Verwendung von kalkulatorischen Kosten zur Berechnung der Gebührensätze als unangemessen angesehen.

Ob und welche Auswirkungen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts generell auf die Gebührenkalkulation in Nordrhein-Westfalen und auch beim Abwasserbetrieb TEO haben wird, ist nun mit Hilfe der Urteilsbegründung erst noch zu prüfen.

Beim Abwasserbetrieb TEO werden kalkulatorische Kosten in den Gebührenrechnungen für die Stadt Telgte und der Gemeinde Ostbevern verwendet. Jedoch wurde schon seit einigen Jahren auf den in Oer-Erkenschwick scheinbar noch verwendeten Zinszuschlag bei den Kalkulationen beim Abwasserbetrieb TEO bereits verzichtet.

Die Gebührenkalkulationen aller Sparten beim Abwasserbetrieb TEO basieren immer auf der aktuellen Rechtsprechung. Die Grundlagen und rechtlichen Entwicklungen werden dazu vom Abwasserbetrieb stetig verfolgt und umgesetzt.

Die Landesregierung wird die Vorgaben nach dem Urteil nun überarbeiten müssen. Die Ergebnisse daraus werden wir für die Gebührenzahler/-innen dann ganz automatisch wieder anwenden.