Besonderheiten bei der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 der Abwasserbetrieb TEO AöR

m Frühjahr dieses Jahres hat das OVG Münster in einem Musterverfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick entschieden, dass die bisherige Kalkulation der Abwassergebühren in Bezug auf die Kombination von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen sowie die angenommene Höhe der Zinssätze nicht gesetzeskonform erfolgt sei. In Nordrhein-Westfalen musste daraufhin zuerst einmal rechtlich Klarheit geschaffen werden, welche Bemessungsgrundlagen und Kalkulationsarten, -kombinationen zukünftig in Ansatz gebracht werden dürfen. Dazu wurden durch den Städte- und Gemeindebund NRW, der Kommunalagentur NRW GmbH und die Vorsitzende Richterin des OVG Münsters rechtliche Stellungnahmen herangezogen. Die daraufhin vorgenommene Überprüfung und Anpassung der Gebührenkalkulationen beim Abwasserbetrieb ist nun abgeschlossen; allerdings bedarf es zur Rechtswirksamkeit der Änderungen noch der Beschlussfassung durch die Verwaltungsgremien des Abwasserbetriebes und der Bekanntmachung. Da die bereits in den kommenden Tagen erfolgende Jahresverbrauchsabrechnung 2022 für die Gemeinde Ostbevern somit noch auf alter Rechtsgrundlage beruht, ergehen die aktuellen Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch den Abwasserbetrieb. Mit Hilfe dieses Vorbehalts ist ein Widerspruch durch die Kunden des Abwasserbetriebes in Bezug auf den in Ansatz gebrachten Gebührensatz für das Jahr 2022 nicht erforderlich. Die Aufhebung des Vorbehalts wird durch den Abwasserbetrieb nach Rechtskraft der überarbeiteten Gebührenkalkulationen voraussichtlich im ersten Quartal des kommenden Jahres selbständig erfolgen. Die Kunden müssen infolgedessen nichts tun. Sie werden automatisch auf die neue Rechtsgrundlage umgestellt. Der Abwasserbetrieb weist allerdings ergänzend darauf hin, dass der Status des Vorbehalts der Nachprüfung auf den Bescheiden nicht von der Zahlungspflicht entbindet.